Die Argumentation, es habe eine zeitliche Dringlichkeit für die Errichtung der Hofüberdachung bestanden, welche das Einholen einer vorgängigen Bewilligung verunmöglicht habe, ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Selbst wenn die bestehenden Vordächer wegen einer hohen Schneelast einsturz- - 18 -