Dass für eine Entfernung der Hofüberdachung die Gebäude Nr. hhh, bbb oder ccc (kostenintensiv) anderweitig abgestützt werden müssten, ist als nicht näher begründete und auch nicht nachvollziehbare Schutzbehauptung zu werten. Im Übrigen ist der Beschwerdeführer bzw. sein Rechtsvorgänger für die gewählte Konstruktion und die behauptete, aber nicht plausibilisierte statische Abhängigkeit der bestehenden Gebäude von der Hofüberdachung verantwortlich und kann daraus nichts zu seinen Gunsten ableiten.