grosse Schneelast die bestehenden Vordächer des Ökonomiegebäudes bedroht, die deshalb abgebrochen und durch die neue Überdachung ersetzt worden seien. Es sei daher von einem Handeln unter zeitlichem Druck und nicht einem vorsätzlichen Zuwiderhandeln gegen die Baubewilligungspflicht auszugehen. Zudem sei der Bau noch durch den Vater des Beschwerdeführers ausgeführt worden. Bei korrekter Ermittlung und Gewichtung der sich gegenüberstehenden Interessen, zeige sich die Unverhältnismässigkeit der Rückbauanordnung. Entsprechend sei die Hofüberdachung, sollte sie wider Erwarten nicht bewilligungsfähig sein, zumindest zu tolerieren.