395 m2 mitberücksichtigt werden. Dasselbe gelte für die weiteren seit 1980 und 2003 gewerblich genutzten Flächen im Umfang von 1'155 m2 und 1'740 m2, womit sich insgesamt gewerblich genutzte Flächen von 2'465 m2, anstatt nur 330 m2 ergäben. Die Fläche der streitigen Hofüberdachung betrage nicht die von der Vorinstanz angenommenen 430 m2, sondern nach Abzug von vorbestehenden, abgebrochenen Vordächern im Bereich der Gebäude Nrn. hhh, bbb und ccc mit Flächen von total 196 m2 lediglich noch 234 m2, die innerhalb der Erweiterungsreserve von 30% (von 2'465 m2) lägen.