Die Arbeit auf den eigenen landwirtschaftlichen Flächen sei stets ein untergeordneter Teil der Tätigkeit des Vaters des Beschwerdeführers gewesen. Er habe sich seit 1966 zu über 90% gewerblich betätigt. Weil die gewerblichen Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. aaa auch noch nach dem 1. Januar 1980 zonenkonform gewesen und erst später - 12 -