Bis 1. Januar 1980 hätten auf der Parzelle Nr. aaa nur das ehemalige Scheunengebäude Nr. hhh mit einer Nutzfläche von 230 m2 und das Einstellgebäude Nr. ccc mit einer Nutzfläche von 100 m2 bestanden, wobei die Scheune im Erdgeschoss noch bis in die 1990er-Jahre als Schweinestall genutzt worden sei, also keinem nicht landwirtschaftlichen Gewerbe gedient habe. Doch selbst wenn man zugunsten des Beschwerdeführers an- - 11 -