Gemäss Darstellung des Rechtsvorgängers des Beschwerdeführers in der Eingabe vom 20. Mai 2005 sei der ursprüngliche Maschineneinstellplatz im Gebäude Nr. ccc (heute als Mischerei genutzt) 1971 von 65 m2 um 35 m2 auf heute 100 m2 erweitert worden. Das sei zwar ein Indiz dafür, dass damals zusätzliche Maschinen angeschafft worden seien, um diese dort einzustellen, aber noch kein Beweis für die Existenz eines Lohnunternehmens vor 1982. Das Gebäude Nr. eee (Einstellhalle) sei erst im Jahr 1982 erstellt worden und erst im Jahr 1988 sei die darin eingebaute Schlossereiwerkstatt als Teil eines Lohnunternehmens bezeichnet und bewilligt worden.