Solange der 1966 angeschaffte Mähdrescher auch noch im eigenen Landwirtschaftsbetrieb eingesetzt worden sei, habe noch kein landwirtschaftliches Lohnunternehmen vorgelegen. Ein in der Landwirtschaftszone nicht mehr zonenkonformes landwirtschaftliches Lohnunternehmen dürfte hier erst erreicht worden sein, als die Zahl der vorhandenen Landmaschinen so gross geworden sei, dass sie den Bedarf des eigenen Landwirtschaftsbetriebs klar überstiegen habe und auch der Einsatz mehrheitlich gegen Lohn auf fremden Landwirtschaftsbetrieben erfolgt sei.