Dass ihm der vorinstanzliche Entscheid noch vor den Sommergerichtsferien 2023 eröffnet wurde, ist nicht zu beanstanden, zumal ihm der vorinstanzliche Entscheid schon am 6. Juni 2023, also nicht erst kurz vor Beginn der Sommergerichtsferien am 15. Juli 2023 zuging. Offenbar hat er nach Ankündigung des regierungsrätlichen Rechtsdienstes mit Schreiben vom 14. April 2023, dass geplant sei, die Beschwerdeangelegenheit nun dem Regierungsrat so bald wie möglich zum Entscheid zu unterbreiten, auch nie darum ersucht, in einem bestimmten Zeitraum keine Zustellung des Entscheids an ihn zu veranlassen.