2. Mit Eingabe vom 11. September 2023 verzichtete der Gemeinderat Q._____ auf eine ausführliche Beschwerdeantwort. Der Rechtsdienst des Regierungsrats stellte in der Beschwerdeantwort vom 12. September 2023 Antrag auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. 3. Im zweiten Schriftenwechsel (Replik vom 23. Oktober 2023; Duplik vom 9. November 2023) hielten der Beschwerdeführer und der Rechtsdienst des Regierungsrats an ihren Anträgen fest. 4. Mit Eingabe vom 23. November 2023 verzichtete der Beschwerdeführer auf ausführliche Gegenbemerkungen zur Duplik.