1. Es sei der Regierungsratsbeschluss Nr. 2023-000590 vom 31. Mai 2023 (samt Ziffern 1, 2 und 3 der Verfügung des Gemeinderats Q._____ vom 16. August 2004 [Pa 400 3.3] und der Verfügung der Koordinationsstelle Baugesuche vom 2. August 2004 [BDKB.03.1085-1]) aufzuheben und es sei die Baubewilligung für die Hofüberdachung zu erteilen. 2. Eventualiter sei die Baubewilligung für die Hofüberdachung unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen. 3. Subeventualiter sei die bereits erstellte Hofüberdachung zu tolerieren. 4. Subsubeventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanzen zurückzuweisen.