Urteil des Bundesgerichts 1C_539/2021 vom 15. November 2022, Erw. 4.3.2). Die vollständige und korrekte Feststellung des Sachverhalts lässt sich vom Verwaltungsgericht frei überprüfen. Entsprechend macht es wenig Sinn bzw. würde es einem formalistischen Leerlauf gleichkommen, den vorinstanzlichen Entscheid (aus formellen Gründen) aufzuheben und die Sache zur Gewährung des rechtlichen Gehörs, zur Vervollständigung des Sachverhalts und zu neuem Entscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen. Zur Frage der Fertigstellung des Studioanbaus konnten sich die Beschwerdeführer nun bereits vor Verwaltungsgericht einlässlich äussern.