Es ist schon einmal grundsätzlich schwierig, den Baufortschritt und die Gebrauchstauglichkeit einer Baute lediglich anhand von ausgewählten Einzelansichten einzuschätzen. Wieweit der Innenausbau des Studioanbaus fortgeschritten ist, lässt sich anhand der von den Beschwerdeführern fotografisch dokumentierten Aussenansichten des Anbaus (vgl. dazu Beschwerde, S. 12 ff.) ohnehin nicht erkennen und beurteilen. Kommt hinzu, dass die Regionale Bauverwaltung E.___