dies hätte jedoch auf der Hand gelegen, wenn es den heutigen Beschwerdegegnern darum gegangen wäre, den Baustopp umgehend beseitigen zu lassen, um allenfalls noch ausstehende Bauarbeiten am streitigen Anbau möglichst rasch fortführen und vollenden zu können. Tatsächlich würde eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde gegen einen Baustopp dem Charakter dieses Instruments als vorsorgliche Massnahme zur Gewährleistung des Bauunterbruchs während eines hängigen nachträglichen Baubewilli- - 11 -