Die Gewährung des rechtlichen Gehörs zu den aktenwidrigen Behauptungen der Beschwerdegegner betreffend die Fertigstellung des Anbaus wäre vorliegend zwingend erforderlich gewesen, nachdem die Vorinstanz völlig überraschend die vom Gemeinderat Q._____ verfügte Einstellung der Bauarbeiten am rechtswidrigen Anbau aufgehoben und damit einen für die Beschwerdeführer (damalige Beschwerdegegner) nachteiligen Entscheid erlassen habe. -9-