Nach Erhalt des Schreibens der Vorinstanz vom 2. Juni 2023 mit der Mitteilung, dass das Beschwerdeverfahren fortgesetzt (und die von den damaligen Beschwerdeführern beantragte Sistierung aufgehoben) werde, hätten sie damit gerechnet, von der Vorinstanz zur Beschwerdeantwort aufgefordert zu werden. Stattdessen habe die Vorinstanz am 7. Juni 2023 bereits ihren Entscheid gefällt, ohne ihnen die Möglichkeit einzuräumen, sich zu den Beschwerdeanträgen, den Behauptungen und Beweismitteln der heutigen Beschwerdegegner zu äussern.