__ AG vom 27. Februar 2023 sei zu entnehmen, dass der Anbau fertiggestellt sein soll. Im Gegenteil habe die Regionale Bauverwaltung E._____ AG am 22. März 2023 im Auftrag des Gemeinderats eine Zwischenabnahme vor Ort durchgeführt und im dazugehörigen Protokoll festgestellt, dass eine "Baueinstellung somit verfügt werden könne", was gegen die von den Beschwerdegegnern behauptete Fertigstellung des Anbaus spreche.