dichtungsarbeiten zwischen Oblicht und Anbaufassade, ausstehende Fertigstellung des Übergangs zwischen der Anbaufassade und dem Treppengang) nicht um Arbeiten handle, welche die bereits bestehende rechtliche -8- und bauliche Situation des Anbaus derart verändern könnten, dass die für die Anordnung eines Baustopps bzw. einer Baueinstellung vorausgesetzte Dringlichkeit gegeben wäre.