Somit würde der rechtswidrige Zustand auf der Bauparzelle Nr. aaa länger bestehen als bei einer Aufrechterhaltung der Baueinstellung. Aufgrund des bisherigen Verhaltens der Beschwerdegegner (Nichterstellung eines Schnurgerüsts, Unterschreitung des zulässigen Grenzabstandes, Ausführung von nicht bewilligten Dachfenstern) sei zu befürchten, dass die Beschwerdegegner das nachträgliche Baubewilligungsverfahren so weit wie möglich in die Länge ziehen würden, um möglichst lange vom rechtswidrigen Zustand profitieren zu können.