2. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Juli 2023 beantragte das BVU, Rechtsabteilung, die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Gemeinderat Q._____ stellte demgegenüber mit Beschwerdeantwort vom 21. August 2023 Antrag auf Aufhebung von Dispositiv-Ziffer 1 des vorinstanzlichen Entscheids, mit welchem die von ihm verfügte Baueinstellung aufgehoben wurde. Die Beschwerdegegner schlossen in der Beschwerdeantwort vom 6. Oktober 2023, es sei auf die Beschwerde nicht einzutreten, eventualiter sei sie abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführer.