1. Dispositiv-Ziffer 1 Abs. 1 sowie Dispositiv-Ziffer 3 des Entscheids des DBVU vom 7. Juni 2023 seien unter Neuregelung der Kostenfolgen aufzuheben und die Dispositiv-Ziffer 1 der Baueinstellungsverfügung des Gemeinderats Q._____ vom 24. März 2023 sei zu bestätigen. 2. Eventualiter sei der Entscheid des DBVU vom 7. Juni 2023 (BVURA.23.209) unter Neuregelung der Kostenfolgen aufzuheben und die vorliegende Angelegenheit in Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit verbindlichen Weisungen an die Vorinstanz zurückzuweisen.