3. Sollte auf das Näherbaurecht verzichtet oder dieses von den betroffenen Grundeigentümern verweigert werden, ist ein Projektänderungsgesuch in dreifacher Ausführung mit allen notwendigen Unterlagen dem Gemeinderat einzureichen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass der Neubau den gesetzlichen Grenzabstand von 4.00 m vollumfänglich einhalten muss. 4. Dem Baubewilligungsnehmer ist das rechtliche Gehör gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz mit dem Protokollauszug vom 6. März 2023 so- -3- wie mit der Besprechung vom 22. März 2023 bei der Baustelle gewährt worden.