3. 3.1. Die Verfahrenskosten im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.00 sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 1'014.00, insgesamt Fr. 5'014.00, sind vom Beschwerdegegner zu bezahlen. 3.2. Der Beschwerdegegner wird verpflichtet, den Beschwerdeführern für die im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung entstandenen Parteikosten Fr. 3'800.00 zu ersetzen. Der Gemeinderat der Stadt Q._____ wird verpflichtet, den Beschwerdeführern für die im Verfahren vor dem BVU, Rechtsabteilung, entstandenen Parteikosten Fr. 2'850.00 zu ersetzen.