5. Am 30. September 2023 verzichteten die Beschwerdeführer auf eine Replik und verwiesen auf die Ausführungen in der Beschwerde vom 29. Juni 2023. -4- 6. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 31. Januar 2024 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: