3. Mit Beschwerdeantwort vom 7. September 2023 beantragte C._____: 1. Es sei die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Beschwerdeführer vom 29. Juni 2023 vollumfänglich abzuweisen. 2. Unter o.-/e-Kostenfolge zzgl. MWST zu Lasten der Beschwerdeführer. 4. Der Gemeinderat reichte am 11. September 2023 eine Beschwerdeantwort ein mit den Anträgen: 1. Die Beschwere vom 29. Juni 2023 sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Unter den gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST und Auslagen) zu Lasten der Beschwerdeführer.