C. 1. Gegen den am 31. Mai 2023 zugestellten Entscheid des BVU, Rechtsabteilung, erhoben B._____ und A._____ am 29. Juni 2023 Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit den Anträgen: 1. Der Entscheid des Departements BVURA vom 30. Mai 2023 sei in Gutheissung der Beschwerde vollumfänglich aufzuheben und die erteilte Baubewilligung vom 8. August 2022 sei aufzuheben. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. der gesetzlichen MWSt.). 2. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte mit Beschwerdeantwort vom 8. August 2023, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge.