2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. 3. Die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 4'000.– sowie der Kanzleigebühr und den Auslagen von Fr. 1'014.–, insgesamt Fr. 5'014.–, werden A._____ und B._____ in solidarischer Haftung auferlegt. -3- 4. A._____ und B._____ werden verpflichtet, C._____ die im Beschwerdeverfahren entstandenen Parteikosten in Höhe von Fr. 5'700.– in solidarischer Haftung zu ersetzen.