Der Umgebungs- und Bepflanzungsplan muss dem Gemeinderat vor Baubeginn zur Beurteilung und Genehmigung vorgelegt werden. A._____ und B._____ sind vor der Erteilung der Genehmigung anzuhören. Die vom Gemeinderat erteilte Genehmigung ist ihnen mittels beschwerdefähiger Verfügung zu eröffnen. und b) die Dispositiv-Ziffer 9.6.1 des angefochtenen Gemeinderatsbeschlusses wie folgt ergänzt: Mit den Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn dem Gemeinderat die für den Einbau der geplanten Grundwasser-Wärmepumpe erforderliche kantonale Grundwassernutzungsbewilligung vorliegt.