Der Beschwerdeführer hätte daher die Voraussetzungen der Revision nach Art. 328 ff. ZPO und die entsprechende Anwendung im konkreten Fall prüfen müssen. Schliesslich sei darauf hinzuweisen, dass gemäss Bewertungsschema für die rechtlichen Ausführungen zu den Prozesskosten keine Punkte vergeben worden seien. - 14 -