3.2.3. Grundsätzlich ist die umstrittene Bewertung anhand der Kriterien gemäss Bewertungsschema zu überprüfen (vgl. unten). Unabhängig davon lässt sich bereits vorab festhalten, dass sich nicht bloss eine "vertretbare Lösung" oder ein "vertretbarer Rechtsbehelf" gefragt war, sondern "die Rechtsschrift, die im Sinne der Prozessökonomie am schnellsten, effektivsten und kostengünstigsten" zum Ziel führt. Insofern drängte sich die Einreichung eines Gesuchs um Rechtsschutz in klaren Fällen förmlich auf.