3. Mit Eingabe vom 2. Oktober 2023 erstattete der Beschwerdeführer eine Replik, worin er im Wesentlichen an seinen Anträgen festhielt. Antrag 2 wurde insofern modifiziert, als der Beschwerdeführer nunmehr für die Teilaufgabe 1 neu 20 (ursprünglicher Antrag: 18,5) Punkte bzw. im Fachgebiet SchKG/ZPO eine Gesamtpunktzahl von 37 (ursprünglicher Antrag: 35,5) verlangt. Am Antrag auf Sistierung des Verfahrens wurde nicht festgehalten. C. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 20. Dezember 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: