2. Die Anwaltskommission beantragte mit der Beschwerdeantwort vom 30. August 2023, die Beschwerde sei kostenfällig abzuweisen. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Anwaltskommission mit Entscheid vom 17. Juli 2023 auf das Wiedererwägungsgesuch des Beschwerdeführers vom 26. Juni 2023 nicht eingetreten sei.