Entscheid der Anwaltskommission vom 23. Mai 2023 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. A._____ absolvierte im Frühling 2023 die schriftliche Anwaltsprüfung. 2. Die Anwaltskommission beschloss am 23. Mai 2023: 1. Aufgrund seiner Leistung an der schriftlichen Prüfung vom Frühling 2023 hat der Kandidat den in der schriftlichen Prüfung erforderlichen, genügenden Durchschnitt nicht erreicht (Notendurchschnitt 3.90) und deshalb die schriftliche Anwaltsprüfung nicht bestanden. 2. Die Arbeiten wurden wie folgt bewertet: