II. 1. Die Gesuchsteller suchen um Erläuterung nach, wie sich die Rechtsmittelbelehrung des Urteils des Verwaltungsgerichts vom 7. März 2023 herleite, insbesondere, warum die Rechtsmittelbelehrung explizit auf den Fristenstillstand hingewiesen habe. Ausserdem wollen sie erläutert haben, ob an der Rechtsmittelbelehrung im Licht des Urteils des Bundesgerichts vom 27. April 2023 festgehalten werde.