A. 1. An der Kirchgemeindeversammlung der Römisch-Katholischen Kirche Q. vom 23. November 2021 wurde entgegen der Einladung zur Kirchgemeindeversammlung, in der kein Wahlgeschäft traktandiert war, der an der Versammlung gestellte Antrag eines Vertreters der Initiativgruppe Q., die Wahl von drei zusätzlichen Kirchenpflegemitgliedern durchzuführen, angenommen. Direkt im Anschluss daran wurden die drei vorgeschlagenen neuen Mitglieder gewählt. Gegen die Wahl erhoben A. sowie B. und C. Beschwerde beim Kirchenrat der Römisch-Katholischen Landeskirche des Kantons Aargau (Kirchenrat), welche dieser am 1. Dezember 2021 abwies, soweit er darauf eintrat.