wahrscheinlich, dass ihr im selben Zeitraum anlässlich eines Augenscheins die behauptete mündliche Bewilligung erteilt worden sei. Ebenso wenig seien die Voraussetzungen für eine Gleichbehandlung im Unrecht erfüllt; aus den von der Beschwerdeführerin angerufenen Vergleichsfällen in der Gemeinde S._____ würden sich keine Hinweise auf eine unrechtmässige Behördenpraxis ergeben.