Jedoch entsprechen weder die Konstruktion mit der heute horizontalen Beplankung noch die markanten Fenster dem vormaligen alten Holzschopf. Dementsprechend werden von der Beschwerdeführerin auch in den von ihr unterzeichneten Bauplänen vom 15. Juni 2017, revidiert am 15. Juli 2018 sowie im nachträglichen Baugesuch im Zusammenhang mit den baulichen Massnahmen am Holzschopf die Worte "Wiederaufbau Schopf" verwendet (Vorakten, act. 3 und 15 f.). Auch die Aargauische Gebäudeversicherung bezeichnete den Schopf in der Änderung vom 19. September 2017 als "Neubau".