Weiter erklärt die Beschwerdeführerin, an Form und Grösse habe sie nichts verändert, insbesondere habe der Schopf schon immer Fenster gehabt. Ausweislich der Fotografien in den Akten hat der ehemals rustikale Holzschopf mit dem heutigen Holzschopf allerdings nur noch wenig gemeinsam (Vorakten, act. 28 und 21 ff.). Inwiefern sich Grösse und Form unterscheiden, lässt sich anhand der Akten nicht mehr beurteilen. Jedoch entsprechen weder die Konstruktion mit der heute horizontalen Beplankung noch die markanten Fenster dem vormaligen alten Holzschopf.