Wie die Vorinstanz im angefochtenen Entscheid feststellte, gab der Lebenspartner der Beschwerdeführerin anlässlich der Augenscheinsverhandlung vom 12. April 2022 betreffend den Zustand des Holzschopfs zu Protokoll, dass dieser durch den Sturm Lothar im Jahr 1999 stark beschädigt worden sei. Er führte aus, das Dach sei heruntergefallen und die Türe sowie der Anbau auf der linken Seite hätten gefehlt. Von der ursprünglichen Baute seien nur das Fundament und die Eisenträger übriggeblieben, alles andere ("oberhalb davon") habe er neu gemacht. Die vom eindringenden Regenwasser verfaulten Balken habe er nicht mehr verwenden können (Vorakten, act. 18 und 132).