II. 1. Das Grundstück der Beschwerdeführerin (Parzelle Nr. aaa) befindet sich in der Landwirtschaftszone und ist von einer Landschaftsschutzzone überlagert. Die Bauverwaltung Q._____ stellte im September 2014 fest, dass am Wohnhaus und an der Umgebung diverse bauliche Arbeiten durchgeführt wurden und wies die Beschwerdeführerin auf die Baubewilligungspflicht hin. Im Rahmen des anschliessenden Baubewilligungsverfahrens führte der Stadtrat Q._____ mit dem BVU, Abteilung für Baubewilligungen, am 13. April 2015 einen Augenschein durch. Dabei wurde festgestellt, dass die Liegenschaft laufend renoviert und umgestaltet wurde.