C. 1. Gegen den am 24. Mai 2023 zugestellten Entscheid des Regierungsrats erhob A._____ am 22. Juni 2023 (Postaufgabe: 23. Juni 2023) Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem folgenden Antrag: Der Entscheid des Regierungsrats sei in einem Teilbereich zu korrigieren und den seit vielen Jahren bestehenden und lediglich renovierten Schopf vom Rückbau auszuschliessen. Die Besitzstandsgarantie sei mir zuzugestehen. -3- 2. Am 4. September 2023 erstattete das BVU, Abteilung für Baubewilligungen, für den Regierungsrat die Beschwerdeantwort und beantragte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.