Beim Bau eines Logistikzentrums dürften vor allem die wirtschaftlichen Nachteile eines langen Baubewilligungsverfahrens und daran anschliessender Rechtsmittelverfahren ins Gewicht fallen, die umso bedeutender sind, je weniger finanzkräftig eine Bauherrin ist. Diesem Umstand hat die Beschwerdeführerin trotz ihres Hinweises auf die mit einer Verzögerung des Projekts verbundenen Unannehmlichkeiten und Kosten zu wenig Rechnung getragen, nebst gewissen sprachlichen Holprigkeiten, die ebenfalls Abzüge rechtfertigen, da auch die sehr praxisrelevante sprachliche Ausdrucksfähigkeit bewertet wird.