Für die Lösung von Teilaufgabe 1 waren 25 Punkte zu vergeben. Die Beschwerdeführerin erzielte mit ihrer Lösung 12 Punkte, wovon (volle) zwei auf ihre Ausführungen zur Vertragsqualifikation, zwei auf diejenigen zur Sittenwidrigkeit sowie je vier Punkte auf diejenigen zur Übervorteilung und zu den Willensmängeln entfielen. 5.1.2. 5.1.2.1. Die Beschwerdeführerin beantragt eine Bewertung ihrer Arbeit mit 17 Punkten und betont, dass sie exakt den im Kurzkommentar von MARIUS - 26 -