_ AG an einer raschen Projektrealisierung thematisiert worden sei, sie aber umgekehrt die Notwendigkeit von baulichen Anpassungen angesprochen habe, um den Verlust von Tageslicht wettzumachen. Ihr hätte eine höhere Entschädigung vorgeschwebt. Im Interesse einer raschen Bereinigung habe sie aber in die angebotene Entschädigung eingewilligt, die offenbar der maximalen Kompetenzsumme der Vertretung der B._____ AG entsprochen habe.