Gegen das Projektänderungsgesuch der B._____ AG für die Befestigung der Anfahrt zum bereits bewilligten Logistikzentrum (Baukosten von rund Fr. 8 Mio.) mit einer 4 m hohen Stützmauer im Grenzbereich zur Nachbarparzelle der C._____ AG erhob letztere Einsprache mit der Begründung, die Stützmauer beeinträchtige die Arbeitshygiene in ihren Produktionsräumen durch den Entzug von Tageslicht. Die anschliessend auf Initiative der B._____ AG geführten Vergleichsverhandlungen mündeten in der am 20. Dezember 2022 abgeschlossenen "Verzichtsvereinbarung", worin sich die C._____ AG zum Rückzug der Einsprache gegen eine Zahlung der B.__