Genauso wenig würde das Beseitigungsverbot in Art. 4 Ziff. 2 des Reglements mit einem allfälligen Eintritt der Sonderrechtsfähigkeit der Pflanzentröge ohne deren Ausscheidung zu Sonderrecht (zusammen mit den Balkonen) einfach obsolet. 4.2. 4.2.1. Bei der Beantwortung der zweiten Frage mussten die Kandidaten darlegen, wie Xaver vorgehen muss, um die Pflanzentröge entfernen zu dürfen. Für eine richtige Antwort waren insoweit sieben Punkte zu vergeben. Die Beschwerdeführerin wurde für ihre Lösung mit zwei Punkten bewertet. - 21 -