Xaver erwarb im Jahr 1988 eine Stockwerkeinheit samt Sonderrecht an der Garage. Für die Stockwerkeigentümerversammlung vom 27. April 2023 war eine Sanierung der Terrassen wegen undichter Stellen mit Gesamtkosten in Höhe von Fr. 1,5 Mio. traktandiert, die unter anderem das Anbringen von Geländern vorsieht. Xaver stört sich an den Pflanzentrögen, welche den Abschluss seiner Terrasse auf die Strasse hin bilden. Er möchte diese entfernen, weil sie ihm zu viel Arbeit verursachen und Platz auf seiner Terrasse wegnehmen. Die Frage 1 zu diesem Sachverhalt lautete, ob Xaver heute oder nach Durchführung der Sanierung die Pflanztröge entfernen darf. Da- - 17 -