Weil der beigezogene Fachspezialist gemäss den Angaben in der Aufgabenstellung anhand der Vollzugshilfe des BAFU im Umgang mit Alltagslärm und dem dazugehörigen Excel-Tool zum Ergebnis gelangte, dass eine erhebliche Störung des Wohlbefindens der Bevölkerung nur in der Nacht vorliege, nicht jedoch tagsüber (mit einer Störung im Bereich zwischen Planungswert und Immissionsgrenzwert), wäre daraus zu schliessen gewesen, dass der Kuhglockenlärm in der Nacht die massgeblichen Belastungsgrenzwerte (Immissionsgrenzwerte) nicht einhält, tagsüber hingegen schon. Infolgedessen liesse sich ein nächtliches Trageverbot auf Art.