Massnahme auf ein nächtliches Trageverbot zu reduzieren. Im Urteil 2D_68/2019 vom 12. Mai 2020, Erw. 7.3, habe das Bundesgericht entschieden, dass richtige Lösungen auch dann zu akzeptieren seien, wenn sie nicht der Musterlösung entsprächen. Aufgrund der sehr offenen Fragestellung habe die Expertin damit rechnen müssen, dass die Angelegenheit aus allen relevanten Perspektiven betrachtet werde.