3.2.2. 3.2.2.1. Kritisiert wird von der Beschwerdeführerin zunächst das Fehlen eines detaillierten Punkteschemas zur Musterlösung dieser Frage. Die Musterlösung beschränke sich auf die Wiedergabe der wichtigsten Passagen des Entscheids des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), der für die Prüfung als Vorlage gedient habe, ohne jede Aufschlüsselung der 24 Punkte auf die einzelnen Fragestellungen. Das verunmögliche eine nachvollziehbare, willkürfreie Überprüfung und vor allem auch eine rechtsgleiche Behandlung der Kandidaten.